Zum Inhalt springen

FAQ | 5. Wird ein Immobiliengutachten auch vom Finanzamt, Gericht oder der Bank anerkannt?

In der Regel wird ein vollständiges Immobiliengutachten anerkannt, wenn es:

  • von einem zertifizierten Immobiliengutachter erstellt wurde
  • nach anerkannten Immobilienbewertungs-Richtlinien (z. B. ImmoWertV) erfolgt
  • den Bewertungsanlass klar beschreibt
  • die Bewertung von bebauten Grundstücken und Immobilien transparent herleitet

Gerade bei steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen reicht eine einfache Immobilienbewertung meist nicht aus.

Ein anerkanntes Immobiliengutachten wird unter anderem benötigt bei:

  • Erbschaft oder Schenkung (Finanzamt)
  • Scheidung oder Vermögensauseinandersetzung (Gericht)
  • Finanzierung oder Beleihung (Bank)
  • Streitfällen über den Immobilienwert

Hier ist ein rechtssicheres Gutachten entscheidend, um Diskussionen oder Nachforderungen zu vermeiden.

Eine Immobilienbewertung oder ein Kurzgutachten durch einen Immobiliengutachter kann für private Entscheidungen oder den Immobilienverkauf ausreichen. Für Finanzamt, Gericht oder Bank ist jedoch fast immer ein vollständiges Immobiliengutachten erforderlich.

Ein erfahrener Immobiliengutachter berät vorab, welche Form der Immobilienbewertung in Ihrem Fall notwendig ist – und schützt Sie so vor unnötigen Kosten oder Verzögerungen.

In sensiblen Fällen kann es sinnvoll sein, ein Immobiliengutachten prüfen zu lassen, zum Beispiel wenn:

  • bereits ein Gutachten vorliegt
  • Zweifel an der Wertermittlung bestehen
  • ein Gegengutachten erforderlich ist

Auch hierbei ist die Qualifikation des Gutachters entscheidend.

Möser Immobiliengutachten in Weimar, Erfurt und Kassel