Zum Inhalt springen

FAQ | 7. Lohnt sich ein Gutachten auch bei Erbschaft oder Scheidung?

Bei einer Erbschaft muss der Wert der Immobilie häufig gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden. Eine einfache Immobilienbewertung reicht hier meist nicht aus. Erforderlich ist in der Regel ein vollständiges Immobiliengutachten, das:

  • von einem zertifizierten Immobiliengutachter erstellt wurde
  • nach anerkannten Immobilienbewertungs-Richtlinien erfolgt
  • den Stichtag der Bewertung klar definiert
  • die Bewertung von bebauten Grundstücken nachvollziehbar darstellt

Ein professionelles Immobiliengutachten kann helfen, eine zu hohe steuerliche Bewertung zu korrigieren und Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Bei einer Scheidung ist eine neutrale Immobilienbewertung entscheidend, um den gemeinsamen Vermögenswert fair aufzuteilen. Unterschiedliche Einschätzungen der Beteiligten führen hier häufig zu Streit.

Ein unabhängiger Immobiliengutachter sorgt für:

  • eine objektive Wertermittlung
  • Transparenz für beide Parteien
  • eine belastbare Grundlage für Einigung oder gerichtliche Entscheidung

In strittigen Fällen wird oft ein rechtssicheres Immobiliengutachten verlangt.

Gerade in emotional belasteten Situationen schafft ein externes Gutachten Klarheit. Es ersetzt subjektive Einschätzungen durch Fakten und verhindert, dass der Immobilienwert zum Streitpunkt wird.

Auch wenn bereits ein Wert vorliegt, kann es sinnvoll sein, ein Immobiliengutachten prüfen zu lassen, um Sicherheit über die Bewertung zu erhalten.

Möser Immobiliengutachten in Weimar, Erfurt und Kassel

1 Gedanke zu „FAQ | 7. Lohnt sich ein Gutachten auch bei Erbschaft oder Scheidung?“

  1. Pingback: FAQ – Ihre wichtigsten Fragen einfach erklärt – Zertifizierte Immobiliengutachter

Die Kommentare sind geschlossen.